Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 12 BFSG
Das Schultehaus Bauunternehmen ist bemüht, ihre Website in Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Barrierefreiheitsanforderungen-Verordnung (BFV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.schultehaus.de/ und ihre Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß BFSG in Verbindung mit der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), da sie teilweise nicht barrierefreie Inhalte enthält.
Begründung
Die folgenden Inhalte stammen aus älteren Vorlagen oder Drittquellen und werden derzeit überarbeitet. Eine vollständige barrierefreie Umstellung ist für das 4. Quartal 2025 geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
• PDF-Exposés sind nicht durchgängig barrierefrei strukturiert.
• Einige Bilder und Grafiken enthalten keine Alternativtexte.
• Die Navigation mit der Tastatur ist in Teilen eingeschränkt und/oder die Inhalte sind für Screenreader nur eingeschränkt lesbar.
• Farbkontraste und Schriftgrößen entsprechen nicht in allen Bereichen den Mindestanforderungen.
Feedback und Kontakt
Sie möchten auf Barrieren hinweisen oder Informationen zur Barrierefreiheit erhalten? Bitte kontaktieren Sie uns.